Barrierefreiheit im Web 2026: Die zehn häufigsten Fehler auf über 1.000 geprüften Seiten
Auswertung von 1.052 WCAG-Prüfungen auf 375 Websites (08/2025–07/2026): Fast 8 von 10 Websites haben Kontrastprobleme — die zehn häufigsten Barrieren und wie man sie behebt.

Fast acht von zehn geprüften Websites haben Kontrastprobleme — die häufigste digitale Barriere ist zugleich eine der am leichtesten vermeidbaren. Das zeigt die Auswertung von 1.052 WCAG-Prüfungen, die BarriereFinder zwischen August 2025 und Juli 2026 auf 375 verschiedenen Websites durchgeführt hat. Insgesamt flossen 86.585 dokumentierte Einzelbefunde in die Analyse ein.
Die Kernergebnisse auf einen Blick
- 78 % der geprüften Websites haben Texte mit zu geringem Farbkontrast (WCAG 1.4.3) — im Schnitt 23 betroffene Stellen pro Seite, im Extremfall über 400 auf einer einzigen Seite.
- 63 % weisen fehlende oder fehlerhafte Inhaltsstruktur auf (Überschriften, Listen, Regionen — WCAG 1.3.1), die Screenreader-Nutzer:innen die Orientierung nimmt.
- 61 % haben Schriftgrößen- oder Zoom-Probleme (WCAG 1.4.4) — Text lässt sich nicht auf 200 % vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- 59 % brechen auf schmalen Displays (WCAG 1.4.10): Inhalte laufen aus dem Viewport oder erfordern horizontales Scrollen.
- Jede zweite Website (52 %) hat Sticky-Header oder -Banner, die beim Tastatur-Navigieren den Fokus verdecken (WCAG 2.4.11 — ein neues Kriterium der WCAG 2.2).
- Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bzw. in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz — viele der gefundenen Fehler sind damit nicht nur Usability-, sondern Compliance-Themen.
- Die ermutigende Zahl: 36 % der Einzelprüfungen blieben komplett ohne Befund — fehlerfreie Seiten sind erreichbar.
Kapitel 1: Sehen — die Kontrast-Krise
Platz 1: Zu geringer Textkontrast (WCAG 1.4.3) — 78 % der Websites betroffen. Hellgrauer Text auf weißem Grund mag elegant wirken, schließt aber Millionen Menschen aus: Rund jede zwölfte Person hat eine Farbsehschwäche, hinzu kommen altersbedingte Seheinschränkungen und schlicht Sonnenlicht auf dem Handydisplay. Mit durchschnittlich 23 betroffenen Stellen pro Seite ist das kein Ausrutscher, sondern ein Systemfehler in Designsystemen. Die Behebung ist meist trivial: Farbwerte anpassen, Mindestkontrast 4,5:1 für Fließtext.
Platz 3: Kontrastarme Buttons und Bedienelemente (WCAG 1.4.11) — 62 %. Was für Text gilt, gilt seit WCAG 2.1 auch für Icons, Buttons und Formularrahmen (Mindestkontrast 3:1). Besonders häufig: dezente „Ghost-Buttons" und hellgraue Eingabefeld-Rahmen, die auf mobilen Geräten praktisch unsichtbar sind.
Platz 8: Farbe als einziges Unterscheidungsmerkmal (WCAG 1.4.1) — 50 %. Links, die sich nur farblich vom Fließtext abheben, Fehlermeldungen, die nur rot markiert sind: Wer Farben nicht unterscheiden kann, verliert die Information komplett. Faustregel: Farbe immer mit einem zweiten Signal kombinieren (Unterstreichung, Icon, Text).
Kapitel 2: Struktur — was Screenreader nicht sehen können
Platz 2: Fehlende Inhaltsstruktur (WCAG 1.3.1) — 63 %. Überschriften, die nur fett formatierter Text sind; Listen aus Bindestrichen; fehlende Seitenregionen (, ): Für Sehende unsichtbar, für Screenreader-Nutzer:innen der Unterschied zwischen „Inhaltsverzeichnis" und „Textwüste". Semantisches HTML kostet nichts — es muss nur konsequent verwendet werden.
Platz 5: Rein sensorische Beschreibungen (WCAG 1.3.3) — 61 %. „Klicken Sie auf den grünen Button rechts" funktioniert nicht für Menschen, die weder „grün" noch „rechts" wahrnehmen. Anweisungen brauchen formunabhängige Bezüge („Klicken Sie auf ‚Absenden‘").
Platz 10: Bilder und Bild-Links ohne Alternativtext (WCAG 1.1.1 / 2.4.4) — 35 %. Der Klassiker unter den Barrieren, immer noch auf jeder dritten Website: verlinkte Logos und Icons ohne Alt-Text, sodass Screenreader nur „Grafik, Link" vorlesen. Bei Bild-Links besonders kritisch, weil das Linkziel unbenannt bleibt.
Kapitel 3: Bedienung — Tastatur und Mobile als blinde Flecken
Platz 4: Schriftgröße und Zoom (WCAG 1.4.4) — 61 %. Texte in fixen Pixelgrößen, Container, die beim Vergrößern abschneiden: Wer auf 200-%-Zoom angewiesen ist, verliert Inhalte. Mit relativen Einheiten (rem/em) und flexiblen Layouts kostet die Lösung wenig.
Platz 6: Mobile Darstellung / Reflow (WCAG 1.4.10) — 59 %. Feste Breiten und überlaufende Elemente zwingen zu horizontalem Scrollen — auf 320 px Breite muss eine Website ohne Querscrollen nutzbar sein.
Platz 7: Verdeckter Tastaturfokus (WCAG 2.4.11) — 52 %. Ein neues WCAG-2.2-Kriterium, prompt auf jeder zweiten Website verletzt: Sticky-Header und Cookie-Banner legen sich beim Tab-Navigieren über das fokussierte Element — Tastaturnutzer:innen tippen ins Unsichtbare.
Platz 9: Tastaturfallen und unerreichbare Elemente (WCAG 2.1.1/2.1.2) — 49 % mit Dialog-Fokusproblemen. Modale Dialoge, aus denen die Tastatur nicht mehr herauskommt, und interaktive Elemente, die nur per Maus bedienbar sind. Auffälligster Einzelbefund der gesamten Auswertung: negative tabindex-Werte, die Elemente aus der Tastaturnavigation entfernen — „nur" auf 40 % der Websites, dort aber mit durchschnittlich 31 Vorkommen pro Seite die höchste Fehlerdichte aller Checks (Spitzenwert: 617 auf einer Seite).
Was bedeutet das für Website-Betreiber?
Die gute Nachricht: Die häufigsten Barrieren sind zugleich die am besten automatisiert auffindbaren und am günstigsten behebbaren — Kontrastwerte, Alt-Texte und semantisches HTML sind keine Großprojekte. Seit Inkrafttreten des BFSG (Deutschland) bzw. BaFG (Österreich) im Juni 2025 sind sie für viele Unternehmen zudem gesetzliche Pflicht. Der empfohlene Dreischritt: automatisiert prüfen, Befunde beheben, Konformität dokumentieren und in der gesetzlich geforderten Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen.
Methodik
Datenbasis sind 1.052 automatisierte WCAG-2.2-Prüfungen (Level A und AA) der Prüfplattform BarriereFinder im Zeitraum 11. August 2025 bis 23. Juli 2026 auf 375 verschiedenen Domains, überwiegend aus Österreich und Deutschland, mit insgesamt 86.585 dokumentierten Einzelbefunden. Gezählt werden automatisiert erkennbare Verstöße; manuelle Prüfschritte sind nicht enthalten. Prozentangaben „betroffener Websites" beziehen sich auf Domains mit mindestens einem Fehler des jeweiligen Kriteriums in mindestens einer Prüfung. Hinweis zur Repräsentativität: Geprüft wurden Websites von Organisationen, die sich aktiv mit Barrierefreiheit auseinandersetzen — die tatsächliche Fehlerquote im Gesamtweb dürfte eher höher liegen. Alle Auswertungen erfolgten aggregiert und anonymisiert; Rückschlüsse auf einzelne Websites sind nicht möglich.
FAQ
Ist fehlerfreie Barrierefreiheit überhaupt erreichbar? Ja — und das ist die ermutigendste Zahl der Auswertung: 36 % der 1.052 Einzelprüfungen blieben komplett ohne automatisiert feststellbaren Befund (38 % ohne Fehler). Fehlerfreie Seiten sind also keine Theorie, sondern gelebte Praxis — meist dort, wo Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht oder nach einer ersten Prüfung konsequent nachgebessert wurde.
Sind das alles Verstöße gegen das BFSG? Nicht automatisch — das BFSG/BaFG verlangt Konformität mit der EN 301 549, die im Web-Bereich auf WCAG 2.1 AA verweist. Die hier gemessenen Kriterien gehören ganz überwiegend dazu. Ob eine konkrete Website in den Anwendungsbereich fällt, hängt von Größe und Geschäftsmodell ab.
Kann ein Overlay-Widget diese Fehler beheben? Nein. Assistenz-Widgets (auch unser eigenes) verbessern die Bedienbarkeit, ersetzen aber keine Behebung im Code — Kontraste, Alt-Texte und Semantik müssen an der Quelle korrigiert werden.
Wie wurden die Daten erhoben? Siehe Methodik-Kasten; die Prüfungen liefen über die automatisierte WCAG-2.2-Prüfung von BarriereFinder (axe-core plus eigene Prüfverfahren, gerendert im echten Browser).
Wo steht Ihre Website?
Alle zehn hier beschriebenen Fehlerarten stammen aus derselben Prüfung, mit der Sie Ihre eigene Website testen können — kostenlos und ohne Registrierung: Website jetzt prüfen. Sie erhalten in wenigen Minuten einen Bericht mit konkreten Fundstellen und Korrektur-Vorschlägen. Wer die Befunde behoben hat, dokumentiert die Konformität mit der geführten Konformitätsmeldung — inklusive fertiger Barrierefreiheitserklärung für die eigene Website.


