Barrierefreie Selbstbedienungsterminals – von Bankomaten bis Fahrkartenautomaten
Bankomaten, Fahrkarten- und Check-in-Automaten sind oft Barrieren für viele Menschen. Erfahre, wie Selbstbedienungsterminals inklusiv gestaltet werden können.

Ob Bankomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals am Flughafen oder E-Reader – Selbstbedienungsterminals sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch für Menschen mit Einschränkungen stellen sie oft eine Hürde statt einer Hilfe dar.
Mit dem European Accessibility Act (EAA) und dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ab 28. Juni 2025 sind auch viele digitale Selbstbedienungssysteme verpflichtet, barrierefrei zu sein.
1. Typische Barrieren bei Terminals
- Touchscreens ohne Alternativen → keine Bedienung für blinde oder motorisch eingeschränkte Menschen.
- Kleine Schriftgrößen & geringe Kontraste → schwer lesbar.
- Bedienelemente zu hoch oder zu tief angebracht → nicht nutzbar für Rollstuhlfahrer:innen.
- Sprachausgabe fehlt → blinde Nutzer:innen können keine Transaktionen durchführen.
- Zeitlimits → Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder motorischer Langsamkeit werden ausgeschlossen.
2. Anforderungen nach EN 301 549 & WCAG
Die europäische Norm EN 301 549 definiert konkrete Kriterien für barrierefreie IKT-Produkte, darunter auch Selbstbedienungsterminals. Dazu gehören:
- Alternative Eingabemethoden (z. B. physische Tastatur oder Sprachsteuerung neben Touch).
- Ausreichende Kontraste für Texte, Symbole & Buttons.
- Einfache Sprache & klare Anweisungen.
- Sprachausgabe und Kopfhöreranschluss.
- Bedienhöhe zwischen 90–120 cm für Rollstuhlfahrer:innen.
- Flexibles Zeitmanagement (z. B. Option „Mehr Zeit anfordern“).
3. Best Practices für barrierefreie Terminals
- Multimodale Bedienung: Touch, Sprache, Tastatur.
- Klare Benutzerführung mit großen Buttons und eindeutigen Symbolen.
- Haptisches Feedback (z. B. spürbare Tasten, Vibration).
- Mehrsprachigkeit: Interface in mehreren Sprachen, auch Gebärdensprache-Videos möglich.
- Testen mit Betroffenen: Praxischecks durch Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.
4. Warum Barrierefreiheit bei Terminals wichtig ist
- Rechtliche Pflicht ab 2025 in der EU.
- Mehr Kundenzufriedenheit durch inklusive Bedienung.
- Imagegewinn: Unternehmen zeigen Verantwortung & Innovation.
- Wettbewerbsvorteil: Barrierefreie Systeme werden bevorzugt genutzt.
5. Wie BarriereFinder hier unterstützt
Auch wenn BarriereFinder Websites und digitale Plattformen prüft, hilft es indirekt auch bei der Terminal-Barrierefreiheit:
- Viele Terminals nutzen Webtechnologien im Hintergrund → WCAG-Prüfung durch BarriereFinder ist direkt anwendbar.
- Ergebnisse als PDF-Export erleichtern Dokumentation & Compliance.
- Teams können gemeinsam Accessibility-Standards in Web-Interfaces von Terminals prüfen.
Fazit: Terminals müssen inklusiv werden
Selbstbedienungssysteme sollen den Alltag erleichtern – nicht erschweren. Mit klaren Standards wie EN 301 549 und den WCAG lassen sich Terminals so gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können.
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