BFSG & BaFG · Pflichtdokument

Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website — in Minuten erstellt

Seit dem 28. Juni 2025 verlangen BFSG und BaFG von vielen Unternehmen eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung. Auf dieser Seite finden Sie die Pflichtinhalte, ein vollständiges Muster zum Anpassen und den Generator: BarriereFinder erstellt die Erklärung aus einer echten, geprüften Konformitätsmeldung statt aus einer leeren Vorlage.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Ein öffentlich zugängliches Dokument auf Ihrer Website, das den Stand der Barrierefreiheit dokumentiert: welche Anforderungen erfüllt sind, wo es noch Barrieren gibt und wie Besucher:innen diese melden können. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines — konkret WCAG 2.1 AA über die Norm EN 301 549, auf die BFSG und BaFG verweisen.

Wer braucht sie?

Öffentliche Stellen schon länger — und seit 28. Juni 2025 auch viele Unternehmen mit digitalen Angeboten für Verbraucher:innen: Online-Shops, Banken, Buchungsplattformen, Dienstleistungsportale. Details regeln das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Deutschland) und das Barrierefreiheitsgesetz (Österreich).

Inhalt

Das gehört in die Barrierefreiheitserklärung

Die gesetzlichen Vorgaben nennen klare Kernbestandteile — genau diese erzeugt BarriereFinder aus Ihrer Prüfung.

  • Stand der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen (WCAG 2.1 AA / EN 301 549)
  • Nicht barrierefreie Inhalte und die Gründe dafür
  • Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung der Erklärung
  • Feedback-Mechanismus: Kontaktmöglichkeit, um Barrieren zu melden
  • Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Behörde
Muster

So sieht eine vollständige Barrierefreiheitserklärung aus

Ein Muster mit allen Pflichtbestandteilen. Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben — oder Sie lassen BarriereFinder den Text aus Ihrer Prüfung füllen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

[Unternehmen] ist bemüht, die Website [www.beispiel.at] im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) bzw. dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter [www.beispiel.at] erreichbare Website einschließlich des Online-Shops und des Kundenkontos.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der Norm EN 301 549 (Web Content Accessibility Guidelines 2.1, Konformitätsstufe AA) [vollständig / teilweise] vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus den angeführten Gründen nicht barrierefrei:

  • [Beschreibung der Barriere, z. B. „Produktvideos aus dem Jahr 2024 haben keine Untertitel“] — WCAG-Kriterium [1.2.2]. Grund: [unverhältnismäßige Belastung / Inhalt Dritter / in Bearbeitung]. Geplante Behebung: [Datum].
  • [Weitere Barriere] — WCAG-Kriterium [x.x.x]. Grund: [...]. Geplante Behebung: [Datum].

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt und zuletzt am [Datum] überprüft. Grundlage ist eine [automatisierte Prüfung mit BarriereFinder nach WCAG 2.2 A/AA, ergänzt um eine manuelle Prüfung der Kernprozesse] vom [Datum]. Geprüft wurden [Startseite, Produktseiten, Warenkorb, Checkout, Kundenkonto, Kontaktformular].

Feedback und Kontakt

Sie haben eine Barriere auf dieser Website bemerkt oder benötigen Inhalte in einer barrierefreien Form? Kontaktieren Sie uns: [barrierefreiheit@beispiel.at], Telefon [+43 ...], oder per Post an [Adresse]. Wir antworten innerhalb von [zwei Wochen].

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: in Österreich an das Sozialministeriumservice, in Deutschland an die Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Das Muster folgt der Struktur der EU-Mustererklärung (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523), die für öffentliche Stellen verbindlich ist und sich für Unternehmen als Standard etabliert hat. Der schwierigste Teil ist nicht der Text, sondern die Liste der nicht barrierefreien Inhalte: Sie muss auf einer tatsächlichen Prüfung beruhen und für jede Barriere das betroffene WCAG-Kriterium nennen. Genau diese Liste erzeugt BarriereFinder automatisch aus Ihrer Konformitätsmeldung.

Begriffe

Barrierefreiheitserklärung, Konformitätsmeldung, Konformitätserklärung: Was ist was?

Drei ähnliche Begriffe, drei verschiedene Dokumente. Wer sie verwechselt, veröffentlicht schnell das Falsche.

Barrierefreiheitserklärung

Das öffentliche Dokument

Die Barrierefreiheitserklärung ist die gesetzlich geforderte, öffentlich zugängliche Information auf Ihrer Website. Sie richtet sich an Nutzer:innen und Behörden, beschreibt den Stand der Barrierefreiheit, nennt bekannte Barrieren und bietet einen Kontaktweg. Sie wird in der Regel als eigene Seite verlinkt, etwa im Footer neben Impressum und Datenschutz.

Konformitätsmeldung

Der interne Prüfnachweis

Die Konformitätsmeldung ist in BarriereFinder der detaillierte Nachweis Ihrer Prüfung: jedes WCAG-Kriterium, jeder Befund, jede Bewertung und jede Behebung mit Datum. Sie ist das Arbeitsdokument, aus dem die Barrierefreiheitserklärung generiert wird, und der Beleg, den Sie bei einer behördlichen Anfrage oder Abmahnung vorlegen können.

Konformitätserklärung

Der Begriff für Produkte

Die EU-Konformitätserklärung ist ein Begriff aus dem Produktrecht: Hersteller bestätigen damit, dass ein Produkt (etwa ein Selbstbedienungsterminal oder ein E-Book-Reader) die Anforderungen des BaFG oder BFSG erfüllt, und bringen die CE-Kennzeichnung an. Für Websites und Dienstleistungen ist sie nicht vorgesehen; hier gilt die Barrierefreiheitserklärung.

Generator

In drei Schritten zur fertigen Erklärung

Keine leere Word-Vorlage: Ihre Erklärung basiert auf einer echten, dokumentierten Prüfung.

Schritt 1

Website prüfen

Automatisierter WCAG-2.2-Test (Level A und AA) — deckt alle Kriterien der gesetzlich relevanten WCAG 2.1 AA ab.

Schritt 2

Konformitätsmeldung erstellen

Die geführte Prüfung dokumentiert jeden Befund: behoben, bewertet, bestätigt — als auditierbarer Nachweis.

Schritt 3

Erklärung generieren & einbinden

BarriereFinder erzeugt die fertige Barrierefreiheitserklärung als Seitenartikel: kopieren, als eigene Seite einfügen, Kontakt ergänzen — fertig.

Ehrlich bleiben: Eine Erklärung macht Ihre Website nicht barrierefrei — sie dokumentiert den geprüften Stand. Deshalb beginnt der Weg bei BarriereFinder immer mit einer echten Prüfung, nicht mit einem Textbaustein. Wie nötig das ist, zeigt unsere Studie aus über 1.000 Prüfungen: Fast 8 von 10 Websites haben Kontrastprobleme. Unsicher, ob Sie überhaupt verpflichtet sind? Der BFSG-Check gibt in 4 Fragen eine erste Einschätzung.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheitserklärung

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung brauchen alle Unternehmen, die nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, Österreich) oder dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, Deutschland) verpflichtet sind, also Anbieter von Online-Shops, Buchungsportalen, Bank-, Telekommunikations- und Personenverkehrsdiensten für Verbraucher:innen. Die Pflicht gilt seit dem 28. Juni 2025. Öffentliche Stellen müssen bereits seit 2019 nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz eine Erklärung veröffentlichen.

Ist eine Barrierefreiheitserklärung für Unternehmen Pflicht?

Ja, Dienstleister müssen nach BaFG und BFSG öffentlich darüber informieren, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Das Gesetz schreibt dafür keinen festen Namen vor; die Information muss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf vergleichbare Weise, etwa auf einer eigenen Website-Seite, zugänglich sein. In der Praxis hat sich die Barrierefreiheitserklärung als eigene, im Footer verlinkte Seite durchgesetzt. Fehlt die Information, ist das ein eigenständiger Verstoß, der nach § 36 BaFG mit Geldstrafe geahndet werden kann.

Was muss in eine Barrierefreiheitserklärung hinein?

Eine Barrierefreiheitserklärung muss fünf Kernbestandteile enthalten: den Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (WCAG 2.1 AA gemäß EN 301 549), eine Liste nicht barrierefreier Inhalte samt Begründung, das Erstellungs- und Überprüfungsdatum, eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen zu Barrieren und den Hinweis auf das behördliche Durchsetzungsverfahren. Empfehlenswert sind zusätzlich Angaben zur Prüfmethode und zum Geltungsbereich, also welche Seiten und Prozesse geprüft wurden.

Gibt es eine offizielle Vorlage für die Barrierefreiheitserklärung?

Für öffentliche Stellen gibt es eine offizielle EU-Mustererklärung im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523. Für Unternehmen nach BaFG und BFSG existiert keine verbindliche Vorlage; die Struktur der EU-Mustererklärung hat sich aber als Standard etabliert. Das Muster auf dieser Seite folgt dieser Struktur und ist auf die Anforderungen für Unternehmen angepasst. Wichtig ist weniger die Form als der Inhalt: Die Angaben müssen auf einer tatsächlichen Prüfung beruhen.

Wo muss die Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden?

Die Barrierefreiheitserklärung muss leicht auffindbar auf der Website veröffentlicht werden, üblicherweise als eigene Seite unter einer URL wie /barrierefreiheit oder /barrierefreiheitserklaerung, verlinkt im Footer jeder Seite neben Impressum und Datenschutz. Bei Apps gehört der Link in den Bereich Einstellungen oder Info. Die Seite selbst muss ebenfalls barrierefrei sein.

Wie oft muss die Barrierefreiheitserklärung aktualisiert werden?

Die Barrierefreiheitserklärung muss aktualisiert werden, sobald sich der Stand der Barrierefreiheit wesentlich ändert, etwa nach einem Relaunch, einem neuen Checkout oder der Behebung gelisteter Barrieren. Unabhängig davon empfiehlt sich eine Überprüfung mindestens einmal jährlich; öffentliche Stellen sind dazu ausdrücklich verpflichtet. Das Datum der letzten Überprüfung muss in der Erklärung stehen.

Wie erstelle ich die Erklärung mit BarriereFinder?

Mit BarriereFinder erstellen Sie die Barrierefreiheitserklärung in drei Schritten: Sie prüfen Ihre Website automatisiert nach WCAG 2.2 (Level A und AA), arbeiten die Befunde in der geführten Konformitätsmeldung ab und erhalten daraus die fertige Erklärung als kopierbaren Seitenartikel, inklusive aller geprüften WCAG-Kriterien, Prüfdatum, Liste der offenen Barrieren und Vorlage für den Feedback-Kontakt.

Kann ich die Barrierefreiheitserklärung selbst schreiben?

Ja, Sie können die Barrierefreiheitserklärung selbst schreiben, zum Beispiel auf Basis des Musters auf dieser Seite. Voraussetzung ist eine tatsächliche Prüfung Ihrer Website, denn die Erklärung muss den realen Stand wiedergeben. Eine Erklärung, die Konformität behauptet, ohne dass geprüft wurde, ist im Fall einer Beschwerde schlechter als gar keine, weil sie als irreführende Angabe gewertet werden kann. Ein Generator spart vor allem die Übertragung der Prüfergebnisse in den Text.

Reicht ein Accessibility-Overlay statt einer Erklärung?

Nein, ein Accessibility-Overlay oder Assistenz-Widget ersetzt weder die barrierefreie Umsetzung der Website noch die gesetzlich geforderte Barrierefreiheitserklärung. Overlays verändern die Darstellung im Browser, beheben aber keine Barrieren im Code, etwa fehlende Alternativtexte oder unbeschriftete Formularfelder. Die Erklärung dokumentiert den tatsächlichen, geprüften Stand Ihrer Website.

Was ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheitserklärung und Konformitätsmeldung?

Die Konformitätsmeldung ist der detaillierte Prüfnachweis in BarriereFinder mit jeder Prüfung, jeder Bewertung und PDF-Export; die Barrierefreiheitserklärung ist das daraus generierte, gesetzlich geforderte Dokument für Ihre Website. Die Konformitätsmeldung richtet sich nach innen und an Behörden, die Barrierefreiheitserklärung nach außen an Nutzer:innen. Beide gehören zusammen: Ohne Prüfnachweis ist die Erklärung nicht belastbar.

Was passiert, wenn die Barrierefreiheitserklärung fehlt?

Fehlt die Barrierefreiheitserklärung, verstößt ein verpflichtetes Unternehmen gegen die Informationspflicht des BaFG bzw. BFSG. In Österreich kann das Sozialministeriumservice Geldstrafen bis zu 80.000 Euro verhängen, in Deutschland drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich kann eine fehlende Erklärung als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. In der Praxis fordert die Behörde zunächst zur Nachbesserung auf, die fehlende Erklärung ist aber der am leichtesten nachweisbare Verstoß.