BFSG & BaFG · Pflichtdokument

Barrierefreiheitserklärung für Ihre Website — in Minuten erstellt

Seit dem 28. Juni 2025 verlangen BFSG und BaFG von vielen Unternehmen eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung. BarriereFinder erstellt sie für Sie — aus einer echten, geprüften Konformitätsmeldung statt aus einer leeren Vorlage.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Ein öffentlich zugängliches Dokument auf Ihrer Website, das den Stand der Barrierefreiheit dokumentiert: welche Anforderungen erfüllt sind, wo es noch Barrieren gibt und wie Besucher:innen diese melden können. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines — konkret WCAG 2.1 AA über die Norm EN 301 549, auf die BFSG und BaFG verweisen.

Wer braucht sie?

Öffentliche Stellen schon länger — und seit 28. Juni 2025 auch viele Unternehmen mit digitalen Angeboten für Verbraucher:innen: Online-Shops, Banken, Buchungsplattformen, Dienstleistungsportale. Details regeln das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Deutschland) und das Barrierefreiheitsgesetz (Österreich).

Inhalt

Das gehört in die Barrierefreiheitserklärung

Die gesetzlichen Vorgaben nennen klare Kernbestandteile — genau diese erzeugt BarriereFinder aus Ihrer Prüfung.

  • Stand der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen (WCAG 2.1 AA / EN 301 549)
  • Nicht barrierefreie Inhalte und die Gründe dafür
  • Datum der Erstellung und der letzten Überprüfung der Erklärung
  • Feedback-Mechanismus: Kontaktmöglichkeit, um Barrieren zu melden
  • Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Behörde
Generator

In drei Schritten zur fertigen Erklärung

Keine leere Word-Vorlage: Ihre Erklärung basiert auf einer echten, dokumentierten Prüfung.

Schritt 1

Website prüfen

Automatisierter WCAG-2.2-Test (Level A und AA) — deckt alle Kriterien der gesetzlich relevanten WCAG 2.1 AA ab.

Schritt 2

Konformitätsmeldung erstellen

Die geführte Prüfung dokumentiert jeden Befund: behoben, bewertet, bestätigt — als auditierbarer Nachweis.

Schritt 3

Erklärung generieren & einbinden

BarriereFinder erzeugt die fertige Barrierefreiheitserklärung als Seitenartikel: kopieren, als eigene Seite einfügen, Kontakt ergänzen — fertig.

Ehrlich bleiben: Eine Erklärung macht Ihre Website nicht barrierefrei — sie dokumentiert den geprüften Stand. Deshalb beginnt der Weg bei BarriereFinder immer mit einer echten Prüfung, nicht mit einem Textbaustein. Wie nötig das ist, zeigt unsere Studie aus über 1.000 Prüfungen: Fast 8 von 10 Websites haben Kontrastprobleme. Unsicher, ob Sie überhaupt verpflichtet sind? Der BFSG-Check gibt in 4 Fragen eine erste Einschätzung.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheitserklärung

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, Deutschland) und dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG, Österreich) müssen viele Unternehmen mit digitalen Angeboten — etwa Online-Shops, Buchungs- und Dienstleistungsportale — seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein und dies in einer öffentlich zugänglichen Erklärung dokumentieren. Für öffentliche Stellen gilt die Pflicht schon länger.

Was muss in eine Barrierefreiheitserklärung hinein?

Kernbestandteile sind der Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen (WCAG 2.1 AA gemäß EN 301 549), nicht barrierefreie Inhalte samt Begründung, das Erstellungs- bzw. Überprüfungsdatum, eine Kontaktmöglichkeit für Feedback zu Barrieren und der Hinweis auf das behördliche Durchsetzungsverfahren.

Wie erstelle ich die Erklärung mit BarriereFinder?

Sie prüfen Ihre Website automatisiert, arbeiten die Befunde in der geführten Konformitätsmeldung ab und erhalten daraus die fertige Barrierefreiheitserklärung als kopierbaren Seitenartikel — inklusive aller geprüften WCAG-Kriterien, Prüfdatum und Vorlage für den Feedback-Kontakt.

Reicht ein Accessibility-Overlay statt einer Erklärung?

Nein. Assistenz-Widgets verbessern die Bedienbarkeit, ersetzen aber weder die barrierefreie Umsetzung noch die gesetzlich geforderte Erklärung. Die Erklärung dokumentiert den tatsächlichen, geprüften Stand Ihrer Website.

Was ist der Unterschied zwischen Barrierefreiheitserklärung und Konformitätsmeldung?

Die Konformitätsmeldung ist der detaillierte Prüfnachweis in BarriereFinder (jede Prüfung, jede Bewertung, PDF-Export). Die Barrierefreiheitserklärung ist das daraus generierte, gesetzlich geforderte Dokument für Ihre Website — beide gehören zusammen.