BaFG Österreich

Barrierefreiheitsgesetz verstehen und Website-Anforderungen prüfen.

Das Barrierefreiheitsgesetz macht digitale Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verbindlich. Für Unternehmen heißt das: Website, digitale Prozesse und Nachweise sollten strukturiert geprüft, verbessert und dokumentiert werden.

BaFG-Überblick
Fristen, Pflichten, Prüfung
seit 2025
Wichtige Eckpunkte

Die konkrete Betroffenheit hängt vom Angebot, von der Zielgruppe und von möglichen Ausnahmen ab. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

  • In Kraft seit 28. Juni 2025
  • Österreichische Umsetzung des European Accessibility Act
  • Relevant für bestimmte Produkte und B2C-Dienstleistungen
  • E-Commerce-Dienstleistungen sind ausdrücklich im Geltungsbereich genannt
  • Prüfung und Dokumentation helfen, Anforderungen nachvollziehbar umzusetzen
Einordnung

Das BaFG betrifft nicht jede Website gleich

Entscheidend ist, ob Ihre Website Teil eines vom Gesetz erfassten Produkts oder einer erfassten Dienstleistung für Verbraucher:innen ist.

E-Commerce

Online-Shops und digitale Kaufprozesse gehören zu den Bereichen, bei denen barrierefreie Nutzung besonders wichtig ist.

Banking & digitale Dienste

Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste und bestimmte digitale Verkehrsdienste sind vom BaFG erfasst.

Öffentlich sichtbare Nachweise

Berichte und Konformitätsmeldungen helfen, Prüfungen und Verbesserungen nachvollziehbar zu dokumentieren.

Fristen

Seit 28. Juni 2025 gelten verbindliche Anforderungen.

Für neue oder nach diesem Zeitpunkt erbrachte betroffene Dienstleistungen ist Barrierefreiheit kein späteres Zusatzprojekt mehr. Bestehende Verträge und bestimmte bereits eingesetzte Produkte können unter Übergangsbestimmungen fallen.

Drei Daten im Blick

Für Planung, Prüfung und Dokumentation.

28. Juni 2025

Inkrafttreten des BaFG und Beginn der Anwendung für erfasste neue Angebote.

28. Juni 2030

Übergangsfrist für bestimmte Dienstleistungen mit bereits zuvor rechtmäßig eingesetzten Produkten.

28. Juni 2040

Längstmögliche Weiterverwendung bestimmter Selbstbedienungsterminals unter engen Voraussetzungen.

Umsetzung

Von der rechtlichen Frage zum praktischen Prüfprozess

Unternehmen brauchen nicht nur eine Einschätzung, ob sie betroffen sind. Sie brauchen einen wiederholbaren Prozess, mit dem digitale Barrierefreiheit geprüft und verbessert wird.

01

Geltungsbereich klären

Prüfen Sie, ob Ihr Angebot unter die betroffenen Produkte oder Dienstleistungen fällt und ob Ausnahmen greifen.

02

Website prüfen

Starten Sie mit wichtigen Seiten und Prozessen, etwa Startseite, Produktseite, Checkout, Login oder Kontaktformular.

03

Ergebnisse dokumentieren

Halten Sie fest, welche Seiten geprüft wurden, welche Barrieren gefunden wurden und welche Verbesserungen umgesetzt sind.

Quellen

Offizielle Rechtsgrundlagen

Für rechtliche Detailfragen sollten immer die offiziellen Fassungen im Rechtsinformationssystem des Bundes geprüft werden.

Kurz erklärt

Häufige Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz

Die wichtigsten Punkte, wenn Sie BaFG, WCAG und Website-Prüfung zusammen denken möchten.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act in Österreich um. Es legt Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang erhalten.

Seit wann gilt das BaFG?

Das BaFG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Für bestimmte bestehende Dienstleistungsverträge und bereits eingesetzte Produkte gelten Übergangsbestimmungen.

Welche Websites sind besonders betroffen?

Relevant wird das BaFG insbesondere dort, wo eine Website Teil einer betroffenen Dienstleistung für Verbraucher:innen ist, etwa bei E-Commerce, Bankdienstleistungen, elektronischen Kommunikationsdiensten oder bestimmten Verkehrsdiensten.

Reicht eine einmalige Prüfung aus?

Eine einmalige Prüfung ist ein guter Start, aber Barrierefreiheit sollte regelmäßig nach Updates, Relaunches und neuen Inhalten überprüft und dokumentiert werden.

Machen Sie BaFG-Anforderungen praktisch überprüfbar.

Prüfen Sie Ihre Website nach WCAG, dokumentieren Sie Ergebnisse und schaffen Sie eine nachvollziehbare Grundlage für Barrierefreiheit.