E-Commerce
Online-Shops und digitale Kaufprozesse gehören zu den Bereichen, bei denen barrierefreie Nutzung besonders wichtig ist.
Das Barrierefreiheitsgesetz macht digitale Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verbindlich. Für Unternehmen heißt das: Website, digitale Prozesse und Nachweise sollten strukturiert geprüft, verbessert und dokumentiert werden.
Die konkrete Betroffenheit hängt vom Angebot, von der Zielgruppe und von möglichen Ausnahmen ab. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Entscheidend ist, ob Ihre Website Teil eines vom Gesetz erfassten Produkts oder einer erfassten Dienstleistung für Verbraucher:innen ist.
Online-Shops und digitale Kaufprozesse gehören zu den Bereichen, bei denen barrierefreie Nutzung besonders wichtig ist.
Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste und bestimmte digitale Verkehrsdienste sind vom BaFG erfasst.
Berichte und Konformitätsmeldungen helfen, Prüfungen und Verbesserungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für neue oder nach diesem Zeitpunkt erbrachte betroffene Dienstleistungen ist Barrierefreiheit kein späteres Zusatzprojekt mehr. Bestehende Verträge und bestimmte bereits eingesetzte Produkte können unter Übergangsbestimmungen fallen.
Für Planung, Prüfung und Dokumentation.
Inkrafttreten des BaFG und Beginn der Anwendung für erfasste neue Angebote.
Übergangsfrist für bestimmte Dienstleistungen mit bereits zuvor rechtmäßig eingesetzten Produkten.
Längstmögliche Weiterverwendung bestimmter Selbstbedienungsterminals unter engen Voraussetzungen.
Unternehmen brauchen nicht nur eine Einschätzung, ob sie betroffen sind. Sie brauchen einen wiederholbaren Prozess, mit dem digitale Barrierefreiheit geprüft und verbessert wird.
Prüfen Sie, ob Ihr Angebot unter die betroffenen Produkte oder Dienstleistungen fällt und ob Ausnahmen greifen.
Starten Sie mit wichtigen Seiten und Prozessen, etwa Startseite, Produktseite, Checkout, Login oder Kontaktformular.
Halten Sie fest, welche Seiten geprüft wurden, welche Barrieren gefunden wurden und welche Verbesserungen umgesetzt sind.
Für rechtliche Detailfragen sollten immer die offiziellen Fassungen im Rechtsinformationssystem des Bundes geprüft werden.
Die wichtigsten Punkte, wenn Sie BaFG, WCAG und Website-Prüfung zusammen denken möchten.
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt den European Accessibility Act in Österreich um. Es legt Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang erhalten.
Das BaFG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Für bestimmte bestehende Dienstleistungsverträge und bereits eingesetzte Produkte gelten Übergangsbestimmungen.
Relevant wird das BaFG insbesondere dort, wo eine Website Teil einer betroffenen Dienstleistung für Verbraucher:innen ist, etwa bei E-Commerce, Bankdienstleistungen, elektronischen Kommunikationsdiensten oder bestimmten Verkehrsdiensten.
Eine einmalige Prüfung ist ein guter Start, aber Barrierefreiheit sollte regelmäßig nach Updates, Relaunches und neuen Inhalten überprüft und dokumentiert werden.
Prüfen Sie Ihre Website nach WCAG, dokumentieren Sie Ergebnisse und schaffen Sie eine nachvollziehbare Grundlage für Barrierefreiheit.