Ist meine Website vom BFSG oder BaFG betroffen?
Ihre Website ist vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen, wenn Verbraucher:innen darüber Verträge abschließen oder verbindlich buchen können, etwa in einem Online-Shop, bei einer Online-Terminbuchung oder bei Bank-, Telekommunikations- und Personenverkehrsdiensten. Nicht betroffen sind reine Unternehmenspräsentationen ohne Bestell- oder Buchungsfunktion, reine B2B-Angebote und Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen und weniger als 10 Personen beschäftigen sowie höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme haben.