Das Barrierefreiheitsgesetz im Vergleich – Oesterreich, Deutschland und die EU
Ab 2025 greifen neue Regeln für digitale Barrierefreiheit in ganz Europa. Erfahre die Unterschiede zwischen dem BaFG in Oesterreich, dem BFSG in Deutschland und dem EU Accessibility Act.

Digitale Barrierefreiheit wird ab 28. Juni 2025 in der gesamten EU Pflicht. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2019/882 – European Accessibility Act (EAA). Jedes Land setzt diese Vorgaben jedoch mit eigenen Gesetzen um.
In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Unterschiede zwischen:
- dem BaFG in Österreich
- dem BFSG in Deutschland
- dem EU Accessibility Act als Grundlage
Österreich: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
- Inkrafttreten: 28. Juni 2025
- Betroffene Bereiche: Websites, Apps, Online-Shops, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, audiovisuelle Medien
- Ausnahmen: Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen, interne Systeme, Bestandswebsites bis 2030
- Technische Standards: WCAG 2.1/2.2 (Level AA), EN 301 549
👉 Mehr dazu im Artikel „Was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz?“.
Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Inkrafttreten: ebenfalls 28. Juni 2025
- Betroffene Bereiche: ähnlich wie in Österreich – E-Commerce, Banking, Telekommunikation, Geräte wie E-Reader oder Terminals
- Besonderheit: Strengere Marktüberwachung durch Bundesnetzagentur und Behörden
- Ausnahmen: Kleinstunternehmen (unter 10 MA, < 2 Mio. € Umsatz)
- Übergangsfristen: Bestandsprodukte/Dienstleistungen bis 2030
EU: European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882)
- Rahmenwerk für alle Mitgliedsstaaten
- Ziel: Harmonisierung der Anforderungen für digitale Barrierefreiheit
- Vorgaben gelten für Produkte und Dienstleistungen, die in der gesamten EU angeboten werden
- Stützt sich auf internationale Standards (WCAG, EN 301 549)
- Umsetzung obliegt den Mitgliedsstaaten → Unterschiede in Detailregelungen möglich
Fazit: Einheitliche Basis, aber nationale Unterschiede
Während der EAA die Grundlage bildet, unterscheiden sich Umsetzung und Überwachung zwischen Österreich und Deutschland. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, sollten beide Gesetze im Blick haben – und sich an den strengeren Standards orientieren.
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