Barrierefreiheitsgesetz Österreich 2025 (BaFG) einfach erklärt
Ab Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich. Erfahren Sie, welche Unternehmen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und wie Sie Ihre Website vorbereiten.

Was bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Unternehmen in Österreich?
Ab 28. Juni 2025 gilt: Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht
Das Barrierefreiheitsgesetz Österreich (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um. Es betrifft digitale Angebote wie:
- Websites
- Apps
- Online-Shops
Damit müssen Inhalte auch für Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen und kognitiven Einschränkungen zugänglich sein.
👉 Mehr dazu: Barrierefreiheit als Chance für Unternehmen
Anforderungen des BaFG 2025
Technische Basis:
- WCAG 2.1 / 2.2 (Level AA)
- EN 301 549
Konkret bedeutet das:
- Alternativtexte für Bilder
- Ausreichende Farbkontraste
- Tastaturbedienbarkeit
- Klare Navigation & strukturierte Inhalte
- Verständliche Sprache
Für wen gilt das BaFG?
Das Gesetz gilt für private Unternehmen im B2C-Bereich, u. a.:
- Hardware-Hersteller (z. B. Computer, Smartphones)
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Geldautomaten, Fahrkartenautomaten)
- E-Commerce, Online-Banking & Telekommunikationsdienste
- Streaming- und Mediendienste
Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter:innen, < 2 Mio. € Umsatz, nur bei Dienstleistungen)
- Interne Systeme (z. B. Intranet, reine B2B-Angebote)
- Bestandswebsites (Übergangsfrist bis 2030)
Konsequenzen bei Verstoß
Unternehmen, die das BaFG nicht einhalten, riskieren:
- Verwaltungsstrafen & Bußgelder
- Abmahnungen & Klagen
- Reputationsverlust durch negative PR
- Ausschluss potenzieller Kund:innen
Lösung: BarriereFinder
Mit BarriereFinder wird die Umsetzung des BaFG einfach:
- Automatisierte Prüfung von bis zu 40 % der WCAG-Kriterien
- Klare Fehlerhinweise & Handlungsempfehlungen
- Übersichtliche Reports & Demo-Test
👉 Jetzt kostenlose Demo starten und rechtzeitig BaFG-konform werden.


