Die Rolle der WCAG 2.2 – Was sich für Unternehmen ändert
Die WCAG 2.2 bringen neue Kriterien für digitale Barrierefreiheit. Erfahre, welche Änderungen relevant sind und wie Unternehmen sich vorbereiten sollten.

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.2 wurden die Kriterien erweitert und angepasst. Ab 28. Juni 2025, wenn das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich gilt, müssen Unternehmen diese neuen Anforderungen berücksichtigen.
Doch was ändert sich konkret – und welche neuen Kriterien sind besonders relevant?
WCAG 2.2 – Überblick
Die WCAG sind in drei Stufen gegliedert: A, AA und AAA. Für das BaFG gilt, wie auch bei WCAG 2.1, Level AA als Mindestanforderung. Mit Version 2.2 sind zusätzliche Erfolgskriterien hinzugekommen, die vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen und motorischen Beeinträchtigungen helfen.
Wichtige neue Erfolgskriterien in WCAG 2.2 (Level AA)
- Fokus-Indikatoren verbessern (2.4.11 / 2.4.12) Tastaturfokus muss klar sichtbar sein. Nutzer:innen sollen jederzeit sehen, welches Element gerade aktiv ist.
- Bedienelemente ausreichend groß (2.5.8 – Target Size) Interaktive Elemente (Buttons, Links) müssen mindestens 24×24 px groß sein. Ziel: Versehentliche Fehleingaben vermeiden.
- Dragging-Optionen (2.5.7 – Dragging Movements) Inhalte müssen ohne Drag-and-Drop nutzbar sein (z. B. auch über Tastatur).
- Hilfestellungen bei Authentifizierung (3.3.8) Logins dürfen nicht ausschließlich von kognitiven Tests abhängen (z. B. komplizierte Rätsel). Alternative: Passwort-Manager oder Copy-Paste ermöglichen.
Was bleibt bestehen?
Alle bisherigen Kriterien aus WCAG 2.1 (Alt-Texte, Kontraste, Tastaturbedienung, Strukturierung etc.) gelten weiterhin. Die Neuerungen sind eine Ergänzung, keine Ablösung.
Auswirkungen auf Unternehmen
- Design & UX: Buttons, Links und Navigation müssen größer und klarer bedienbar sein.
- Entwicklung: Fokus-Indikatoren und Alternativen zu Drag-and-Drop müssen technisch umgesetzt werden.
- Login-Prozesse: Authentifizierung darf nicht durch unnötige kognitive Barrieren erschwert werden.
- Prüfung & Tests: Automatisierte Tools wie BarriereFinder decken viele Kriterien ab, aber gerade die neuen WCAG 2.2-Punkte erfordern auch manuelle Checks.
Fazit: WCAG 2.2 = mehr Usability für alle
Die neuen Kriterien der WCAG 2.2 machen digitale Angebote nicht nur barrierefrei, sondern insgesamt benutzerfreundlicher. Unternehmen sollten die Anforderungen frühzeitig umsetzen – so sichern sie sich Rechtssicherheit, bessere Usability und Wettbewerbsvorteile.
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